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Beiträge

Einmalige Aufnahmegebühr 25,00 Judopass 20,00 Gürtelprüfung bis 3. Kyu 15,00 Zum 1.4.2025 hat der DJB leider die Gebühren, die wir als Verein für die Judopässe an DJB und NWJV überweisen müssen erhöht. Daher müssen auch wir leider die Gebüren für den Judopass anpassen [ Infos des NWJV ] Die Passgebühr entfällt, falls ein gültiger Judopass vorhanden ist. Stand: 01.01.2025 Änderungen möglich, durch Vorgaben der Verbände.

Gebühren

Beiträge & Gebühren

© Jülicher Judoclub e.V.
Aufgrund von Verbandsvorgaben ist die Ausstellung eines Judopasses bei Vereinseintritt zwingend vorgeschrieben. Dazu ist ein Passbild (max. 5,5 cm x 4,5 cm) beim zuständigen Trainer abzugeben. Erst dann kann der Aufnahmeantrag bearbeitet werden. Die Passgebühr entfällt falls ein gültiger Judopass vorhanden ist. Bei Anmeldungen im laufenden Jahr erfolgt der erste Beitrag anteilig zusammen mit der Aufnahmegebühr und Passgebühr per Lastschrift. Bei Rücklastschrift, wenn nicht durch den Verein verschuldet, fällt eine Mahngebühr von 5,- Euro an. Der Austritt aus dem Jülicher Judoclub e.V. ist zum 30.06. und 31.12. des laufenden Jahres möglich. Die Kündigung ist spätestens 14 Tage vorher schriftlich oder per Mail einzureichen. Das Anmeldeformular bitte online ausfüllen und dann drucken. So ist es leserlicher, als handschriftlich. Dann unterschrieben beim Trainer abgeben. Druckt eine Kopie für Eure Unterlagen aus.

Erwachsene

12,50 monatlich

Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende

7,50 monatlich

Jedes weitere Kind, Schüler, usw. einer Familie

5,50 monatlich

Familienbeitrag

25,00 monatlich

Teilnehmer/innen nur Gymnastiktraining

7,50 monatlich

passive Mitglieder

25,00 jährlich