Mit Abgabe des Aufnahmeantrages werden die Satzung und die Ordnungen des Jülicher Judoclub e.V. als verbindlich anerkannt. Diese sind einzusehen in der Turnhalle und auf www.juelicher-judoclub.de.
Änderungen der obigen Daten und auch der Bankdaten bitte umgehend formlos schriftlich mitteilen, da wir sich daraus ergebende Kosten sonst von Ihnen einfordern müssen.
Ihre personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nur für Vereinszwecke genutzt. Die Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen (Datenschutzerklärung).
Der Verein übernimmt keine Haftung für in den Sportstätten entwendete oder verloren gegangene Kleidung und Wertsachen.
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich, jeweils zum 15. März von Ihrem Konto per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Erfolgt der Beitritt im Laufe des Jahres so wird der Beitrag anteilig berechnet. Der Einzug erfolgt dann im Anmeldemonat.
Dazu bitte das SEPA-Formular, ausgefüllt und vom Kontoinhaber unterschrieben, zusammen mit diesem Antrag abgeben.
Aufnahmegebühr (25,- €) und Passgebühr (20,- €) werden mit dem ersten Beitrag eingezogen.
Aufgrund von Verbandsvorgaben ist die Ausstellung eines Judopasses bei Vereinseintritt zwingend vorgeschrieben. Dazu ist ein Passbild (max. 5,5 cm x 4,5 cm) beim zuständigen Trainer abzugeben. Erst dann kann der Aufnahmeantrag bearbeitet werden.
Der Austritt aus dem Jülicher Judoclub e.V. ist nur zum 30. Juni und zum 31. Dezember des laufenden Jahres möglich. Dies ist dem Jülicher Judoclub e.V. spätestens 14 Tage vorher schriftlich mitzuteilen.
Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kassenwart: E-Mail kassenwart@juelicher-judoclub.de.
Aktuelle Vereinsanschriften, den Trainingsplan, die Vereinsbeiträge und weitere Informationen finden Sie im Schaukasten in der Turnhalle und auf unserer Homepage im Internet unter www.juelicher-judoclub.de.